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Prüfung von Türen und Toren

Sichere und funktionstüchtige Türen und Tore für maximale Sicherheit

Türen und Tore spielen eine zentrale Rolle in der Sicherheit und Funktionalität von Gebäuden. Besonders bei Brandschutztüren und -toren sind regelmäßige Prüfungen unerlässlich, um sicherzustellen, dass diese im Notfall zuverlässig funktionieren. Die Prüf- und Wartungsanforderungen sind in der ASR 1.7 geregelt und dienen dem Schutz der Gebäudenutzer.

 

Brandschutztür

Regelungen und Anforderungen

Nach den Vorgaben der ASR 1.7 sowie den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen müssen Brandschutztüren und -tore regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Dies gewährleistet, dass sie im Ernstfall korrekt schließen und damit die Sicherheit der Gebäudenutzer gewährleisten. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, diese Prüfungen mindestens einmal jährlich durchführen zu lassen, es sei denn, der Zulassungsbescheid verlangt eine kürzere Frist.

 

Die Prüfungen und Wartungen dürfen ausschließlich von qualifizierten Fachleuten oder speziell ausgebildeten Personen durchgeführt werden. Diese Fachleute überprüfen unter anderem die technische Dokumentation und Betriebsanleitung, die vor Ort bereitgehalten werden muss. Diese Dokumentation ist entscheidend für die Durchführung der Prüfung und die korrekte Beurteilung der Anlagenteile.

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um die Prüfung von Türen und Toren an, um die Sicherheit Ihrer Gebäude zu gewährleisten. Unsere erfahrenen Mitarbeiter führen sowohl die Abnahmeprüfung als auch die jährliche Funktionsinspektion durch. Dabei unterstützen wir Sie bei der frühzeitigen Erkennung von defekten oder verschlissenen Anlagenteilen, um größere Schäden zu verhindern und die Lebensdauer Ihrer Brandschutzanlagen zu verlängern.

Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlagen für die Prüfung von Türen und Toren sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 53 sowie den Musterbauordnungen (MBO) und Landesbauordnungen (LBO) geregelt. Ein Versäumnis bei der Prüfung kann zu Haftungsansprüchen des Gebäudebetreibers führen, insbesondere bei Sach- und Personenschäden im Notfall.

Dokumentation und Nachweis

Die Ergebnisse der Prüfungen werden in einem Prüfprotokoll festgehalten, das Sie als Betreiber aufbewahren müssen. Dieses Protokoll dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen und dokumentiert Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der durchgeführten Prüfungen.

Prüfung von Türen und Toren

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Für eine zuverlässige Sicherheit Ihrer Türen und Tore und eine umfassende Brandschutzstrategie stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Prüfservices und die Brandschutzhelfer-Ausbildung zu erfahren.